Auftragsbedingungen
Es gelten folgende Auftragsbedingungen:
Das Angebot des Anbieters richtet sich ausschließlich an Unternehmer (§ 14 BGB) bzw. an Gewerbetreibende.
Die inhaltliche Abstimmung der Leistungen erfolgt in der Regel einvernehmlich vorab (schriftlich, fernmündlich und/oder per elektronischer Kommunikation).
Die inhaltliche Abstimmung der Leistungen erfolgt in der Regel einvernehmlich vorab (schriftlich, fernmündlich und/oder per elektronischer Kommunikation). Unabhängig davon liegt das Letztentscheidungsrecht bezüglich der konzeptionellen und gestalterischen Umsetzung der Produktion (z.B. im Hinblick auf Belichtung, Bildkomposition, o. dgl.) beim Anbieter.
Der Anbieter ist berechtigt, sich Dritten als Hilfspersonen zur Erfüllung einzelner oder aller vertraglichen Pflichten zu bedienen.
Der Kunde stellt sicher, dass sämtliche mit der Leistungsdurchführung im Zusammenhang stehende Rechte bezüglich der vor der Kamera Mitwirkenden, der Location und/oder sonstiger Dritter vorliegen und stellt den ANBIETER von diesbezüglichen Ansprüchen Dritter frei.
Der Kunde ist verpflichtet, zum vereinbarten Aufnahmetermin pünktlich zu erscheinen. Verspätungen am vereinbarten Aufnahmetag hat der Kunde unverzüglich anzuzeigen. Sofern durch eine vom Kunden verschuldete Verspätung beim Anbieter Mehrkosten anfallen (z.B. aufgrund Verzögerungen im Arbeitsablauf des Anbieters), hat diese der Kunde zu tragen.
Die seitens des KUNDEN abzunehmenden (Teil-)Leistungen des ANBIETERS gelten auch dann als abgenommen, wenn der Kunde sich auf Aufforderung des ANBIETERS hin zur Abnahme der entsprechenden (Teil-)Leistung nicht innerhalb von 7 Werktagen schriftlich erklärt.
Sämtliche im Rahmen der Vertragserfüllung hergestellten Inhalte sind urheberrechtlich geschützt.
Der Anbieter überträgt auf den Kunden die im Zusammenhang mit der Vertragsdurchführung entstandenen urheberrechtlichen Nutzungs-, Leistungsschutz-, und sonstigen Rechte, einschließlich möglicher im Zeitpunkt der Vertragsunterschrift noch unbekannter Nutzungsrechte. Sämtliche Rechte stehen dem Kunden zur einfachen, zeitlich, räumlich und inhaltlich uneingeschränkten Nutzung zu mit der Eischränkung, dass der KUNDE ohne vorherige Einwilligung des ANBIETERS die ihm eingeräumten Rechte nicht zur kommerziellen Nutzung verwenden oder weiterübertragen darf. Die erforderliche Einwilligung bedarf in diesem Fall der schriftlichen Form.
Sofern die Aufnahmen durch Nachbearbeitungen oder eine erfolgte Korrekturschleife verändert werden, findet die Rechteübertragung erst mit der endgültigen Werkfassung und dessen Zurverfügungstellung statt. Unbearbeitetes Bildmaterial ist von der Rechteübertragung nicht umfasst.
Die Rechteübertragung steht insgesamt unter der aufschiebenden Bedingung, dass der Kunde gegenüber dem Anbieter sämtliche Vergütungspflichten erfüllt hat.
Der Kunde gestattet dem Anbieter unentgeltlich das ausschließliche, zeitlich, räumlich und inhaltlich uneingeschränkte Nutzungsrecht zur öffentlichen Wiedergabe, Vervielfältigung und Verbreitung der entstandenen Aufnahmen zum Zwecke der (Eigen-)Werbung, insbesondere aber nicht abschließend auf der Website des Anbieters („Testimonial-Nutzung“).
Der Anbieter darf den Kunden in jedem Medium als Referenz nennen. Dies umfasst auch die Nennung und Benutzung evtl. geschützter Marken, Bezeichnungen oder Logos. Der Anbieter ist zur Nennung nicht verpflichtet.
Haftungsbeschränkung:
Der Anbieter haftet, gleich aus welchem Rechtsgrund, im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen nur nach Maßgabe der folgenden Regelungen:
Der Anbieter haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf Vorsatz oder Fahrlässigkeit des Anbieters oder eines seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Daneben haftet der Anbieter für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Anbieters oder eines seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen sowie für Schäden wegen der Nichteinhaltung einer vom Anbieter gegebenen Garantie oder zugesicherten Eigenschaft oder wegen arglistig verschwiegener Mängel.
Der Anbieter haftet unter Begrenzung auf Ersatz des vertragstypischen vorhersehbaren Schadens für solche Schäden, die auf einer leicht fahrlässigen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten durch ihn oder einen seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Vertragswesentliche Pflichten sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf.